Umgang mit dem Betreuungsgericht

Im Rahmen des Betreuungsverfahrens werden Sie wahrscheinlich zuerst Kontakt mit Mitarbeitern der Betreuungsstelle haben.

Sind Sie nun zum Betreuer bestellt nehmen die Rechtspfleger des Betreuungsgerichts mit Ihnen Kontakt auf. Sie erhalten zahlreiche Schreiben mit Beschlüssen und einen Termin zu einer persönlichen Verpflichtung.

Persönliche Verpflichtung

Was genau bedeutet im diesem Zusammen der Ausdruck „persönliche Verpflichtung“?
Dieser Ausdruck bedeutet lediglich, dass das Gericht seiner Verpflichtung nachkommt, Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Betreuung, die Sie wahrscheinlich zum ersten Mal übernehmen, aufzuklären und etwaige Fragen zu beantworten. Und Ihnen vor allem auch zu sagen, wo Sie sich außerdem beraten und unterstützen lassen können. Wir, als Betreuungsverein, wären dann auch so eine unterstützende Anlaufstelle für Sie.

Unterlagen, die Ihnen das Gericht schicken wird

a) Vom Gericht erhalten Sie als erstes den Beschluss darüber, dass Sie zum/zur rechtlichen BetreuerIn für Herrn/Frau … bestellt worden sind. In diesem Beschluss wird ausführlich darauf Bezug genommen, warum diese Betreuerbestellung notwendig war und welche Gründe dafür vorlagen. ACHTUNG: Dieser Beschluss ist lediglich für Sie bestimmt. Diesen Beschluss geben Sie bitte nicht weiter, da darin hoch persönliche Angaben zum Gesundheitszustand der betreuten Person stehen und darüber hinaus zahlreiche Adressdaten stehen, u.a. Ihre eigenen.

b) Als nächste Post erhalten Sie den Betreuerausweis (grünes Behördenleinen). Das ist das Dokument, mit dem Sie sich als BetreuerIn der betreuten Person gegenüber allen anderen Stellen (Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank …) ausweisen.

c) In der Regel liegen dem Betreuerausweis noch zwei weitere Formulare bei (Anfangsbericht und Vermögensverzeichnis).

Der Anfangsbericht

ist innerhalb der vom Gericht gestellten Frist beim Betreuungsgericht einzureichen. https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/amtsgerichte/ebersberg/anfangsbericht.pdf

Das Vermögensverzeichnis:

Das Vermögensverzeichnis ist von Ihnen zu erstellen und innerhalb der vom Gericht gestellten Frist dort einzureichen. Wurde Ihnen der Aufgabenbereich der Vermögensfürsorge übertragen, dann gehört insbesondere auch die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses zu Ihren Aufgaben. Erstellen sie das Vermögensverzeichnis und reichen es möglichst innerhalb der angegebenen Frist bei Gericht ein.
Sollten Sie den ersten Schritt, den Kontakt zur Bank, erfolgreich gemeistert haben und liegen Ihnen die ersten Kontoauszüge vor, dann sollte die Erstellung des Vermögensverzeichnisses kein Problem sein. Listen Sie akribisch sämtliche Einnahmen und Ausgaben auf und tragen Sie diese in die dafür vorgesehenen Spalten ein. Danach sollten Sie eine gute Übersicht über die Ein- und Ausgaben haben. Aufgrund der Buchungstexte neben den jeweiligen Einnahmen und Ausgaben können Sie Rückschlüsse auf Kundennummern, Rentenversicherungsnummern, Rechnungsnummern, Mieten, Zinsen, Versicherungen und Vieles ziehen.

http://fachverband-betreuung.de/fileadmin/DAM/Fachverband_Betreuungsangelegenheiten/Ehrenamt/Formulare/Vermoegensverzeichnis-VS13.pdf

interessante Informationen für Sie könnten Sie auch in den folgenden Seiten finden:

Zu Beginn einer Betreuung

Finanzielle Situation