Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht…..oder doch lieber gesetzliche Betreuung?
Die eigene Vorsorgevollmacht ersetzt eine eventuell nötige gesetzliche Betreuung.
aber zuerst eine kurze Klärung der Begriffe:
Wer seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, bekommt einen gesetzlichen Betreuer, der seine Angelegenheiten wahrnimmt. Dieser gesetzliche Betreuer kann ein Angehöriger, ein guter Bekannter, oder auch eine fremde Person sein.
Ein gesetzliche Betreuer wird aber zum einen erst bestellt, wenn es nötig ist und zum anderen nur, wenn keine ausreichende Vorsorgevollmacht da ist.
Sie sehen, die Vorsorgevollmacht ersetzt die gesetzliche Betreuung. Hier müssen Sie aktiv werden, d.h. Sie müssen in Zeiten in denen Sie noch keinen Betreuuer oder Bevollmächtigten benötigen, also geschäftsfähig sind eine Vollmacht erstellen. Bevollmächtigte könnten zum Beispiel Angehörige oder sehr gute Freunde sein. Wichtig ist, dass diese Personen Ihr absolutes Vertrauen genießt.
Sie können die Formulare bei dem Betreuungsverein Brücke Landkreis Ebersberg e.V. und in der Betreuungstelle im Landratsamt Ebersberg bei einem Beratungsgespräch beziehen.
In der Betreuungstelle im Landratsamt Ebersberg können Sie zudem Ihre erstellte Vollmacht auch für eine Gebühr von 10,- Euro beglaubigen lassen.
Sie können gerne mit den Mitarbeitern des Betreuungsvereins einen persönlichen Termin zur individuellen Beratung ausmachen.
Zur Vorsorgevollmacht gibt es viele Broschüren.
Ich verlinke Ihnen hier eine Vorsorgebroschüre in leichter Sprache
Zusätzlich verlinke ich Ihnen die neueste Fassung von 2022 der Broschüre des Justziministeriums „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ hier.
Beide Broschüren können Sie sich auch auf der Seite des Landratsamtes Ebersberg herunterladen
Damit Sie gleich starten können verlinke ich Ihnen noch unseren Leitfaden für gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte