gesetzliche Betreuung

Wer seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann und es keine anderweitigen ausreichenden Hilfen gibt, bekommt einen gesetzlichen Betreuer. Eine anderweitige Hilfe wäre z.B. eine Vorsorgevollmacht. Manchmal können auch andere Träger wie Nachbarschaftshilfe oder Beratungsdienste zumindestens kurzzeitig eine  gesetzliche Betreuung hinausschieben oder auch ganz verhindern, wenn diese Hilfe letztendlich ausreichend ist.

Wie kommt es zu einer Betreuung?

Ich verlinke Ihnen hier die neue Broschüre des Bundesministeriums der Justiz zum neuen Betreuungsrecht .

Amtsgericht  oder Betreuungsstelle  bekommen Kenntnis davon, dass Frau/Herr ….. nicht mehr mit seinen Angelegenheiten gut zurecht kommt. Diese Betreuungsanregung kann durch Nachbarn, Angehörige, Mitarbeiter von sozialen Diensten oder Behörden uws. an das Gericht bzw. Betreuungsstelle gestellt werden.

Um die Betreuungsbedürftigkeit zu überprüfen erstellt die Betreuungsstelle einen umfangreichen Bericht, bei dem  sie den Betroffenen und dessen Umfeld kontaktiert. Ferner fordert das Betreuungsgericht im Amtsgericht ein ärztliches Gutachten an. In selteneren Fällen wird noch ein Verfahrenspfleger für die später zu betreuende Person bestellt.

Kommt man zu dem Schluss, dass Herr/ Frau..…. eine gesetzliche Betreuung braucht, wird ein geeigneter Betreuer gesucht. Zuerst wird bei den Angehörigen und Bekannten des Betroffenen gesucht, denn diese Personen haben absoluten Vorrang. Erst wenn sich hier niemand findet, wird an einen Vereins- oder Berufsbetreuer gedacht.

So kann es zum Beispiel sein, dass die Tochter zur gesetzlichen Betreuerin  für Frau/Herr….  bestellt wird.

In der Betreuung werden auch die Wirkungskreise festgelegt. Das heißt es wird bestimmt, in welchen Angelegenheiten  Sie Ihren Betreuten vertreten dürfen. Traditionell geht es um Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen  und Behördenangelegenheiten. Diese Wirkungskreise können aber noch detaillierter aufgeführt werden oder weitere Angelegenheiten hinzugefügt oder auch andere weggelassen werden..

Ich verlinke Ihnen hier  noch die Broschüren Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter und eine Vorsorgebroschüre in leichter Sprache

Zusätzlich können Sie sich immer die neueste Fassung aller Broschüre des Justziministeriums   www.justiz.bayern.de herunterladen. Klicken Sie zuerst auf Service, dann auf Broschueren, scrollen Sie weiter hinunter zu Vorsorge und Betreuung. Hier finden Sie sehr viele Broschüren zum Thema.

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