Finanzen

Als Betreuer oder Bevollmächtigter ist man oft für die Finanzen des Betroffenen verantwortlich. Hier muss überprüft werden, ob die Einnahmen und oder das Vermögen ausreichend sind, oder ob man gegebenenfalls Sozialleistungen beantragen müsste.

Bisher wurden hier nur stichpunktartig einige Möglichkeiten angesprochen, diese werden jedoch weiter ausgearbeitet und Ihnen näher erklärt.

Oft ist es nicht so ganz einfach welcher Kostenträger für welchen Antrag zuständig ist und ob diese Leistungen Ihrem Betreuten oder Vollmachtgeber zustehen, daher möchten wir Ihnen jetzt schon anbieten sich direkt an die Betreuungsverein Brücke landkreis Ebersberg e.V.  in Ebersberg. Hier werden Sie ganz konkret und praktisch ihn Ihrem Ehrenamt unterstützt.

Sie wollen einen Antrag auf eine Sozialleistung stellen und die Behörde teilt Ihnen mit, dass sie nicht zuständig sei. Dies müssen Sie nicht hinnehmen. Die (nicht) zuständigen Behörde muss den Antrag unverzüglich weiterleiten und darf Sie nicht einfach unverrichteter Dinge wegschicken. Sie benötigen auf alle Fälle einen Eingangsstempel, damit der Antrag ab dem heutigen Datum als gestellt gilt, denn viele Zahlungen erfolgen erst ab Antragsdatum. Oft sind sich die Behörden nicht einig, wer zuständig ist und diese Klärung kann Wochen und Monate dauern. In dringenden Fällen empfiehlt es sich einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Leistung beim zuständigen  Gericht zu stellen. Das Gericht wird in wenigen Tagen eine der Behörden vorerst verpflichten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Eventuell zu stellende Anträge

Antrag auf Rente: Hier gehen Sie am Besten direkt auf die zuständige Gemeinde/Stadt. Die Mitarbeiter der Gemeinde/Stadt stellen den Antrag mit Ihnen gemeinsam und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen noch benötigt werden. Zusätzlich gibt es allgemeine Beratungstage zur Rente in den jeweiligen Landratsämtern.

Arbeitslosengeld I müssen Sie oder Ihr Betreuter (am Besten gemeinsam) im Arbeitsamt stellen.

Bürgergeld  im örtlich zuständigen Jobcenter

Sozialhilfe örtlicher Träger im Landratsamt

Sozialhilfe z.B. für den Aufenthalt im Heim  überörtlicher Träger beim Bezirk von Oberbayern

Grundsicherung örtlicher Träger im Landratsamt

Grundsicherung beim überörtlichen Täger hier der Bezirk von Oberbayern z.B. bei Personen, die  in therapeutischen Wohngruppen leben.

Pflegegeld/Einstufung in dem Pflegerad/Verschlimmerungsantrag bei der Pflegekasse

Krankengeld bei der Krankenkasse

Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse. Von dort bekommen Sie einen Antrag zugesandt.

Gebührenbefreiung ARD ZDF Deutschland Radio früher GEZ.  Hier geht es zur Befreiung

Schwerbehindertenausweis. Hier geht es zum Online Antrag

Antrag auf Wohngeld in Ihrem zuständigen Landratsamt

Übernahme der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger (hier der überörtliche Träger der Sozialhilfe der Bezirk von Obb)

Mobilitätshilfe beim Bezirk von Obb. Hier geht es zum Antrag

Landespflegegeld in Bayern. Es werden sehr einfach 1000 Euro im Jahr ausbezahlt. Hier geht es zum Antrag

diese Liste ist nicht abschließend aufgezählt und wird erweitert und noch besser ausgearbeitet.

Auch hier können Sie sich gerne bei Ihrem Betreuungsverein beraten lassen. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08092/3072919