Finanzen
Als Betreuer oder Bevollmächtigter ist man oft für die Finanzen des Betroffenen verantwortlich. Hier muss überprüft werden, ob die Einnahmen und oder das Vermögen ausreichend sind, oder ob man gegebenenfalls Sozialleistungen beantragen müsste.
Bisher wurden hier nur stichpunktartig einige Möglichkeiten angesprochen, diese werden jedoch weiter ausgearbeitet und Ihnen näher erklärt.
Oft ist es nicht so ganz einfach welcher Kostenträger für welchen Antrag zuständig ist und ob diese Leistungen Ihrem Betreuten oder Vollmachtgeber zustehen, daher möchten wir Ihnen jetzt schon anbieten sich direkt an die Betreuungsvereine in Ebersberg und Markt Schwaben zu wenden. Hier werden Sie ganz konkret und praktisch ihn Ihrem Ehrenamt unterstützt.
Sie wollen einen Antrag auf eine Sozialleistung stellen und die Behörde teilt Ihnen mit, dass sie nicht zuständig sei. Dies müssen Sie nicht hinnehmen. Die (nicht) zuständigen Behörde muss den Antrag unverzüglich weiterleiten und darf Sie nicht einfach unverrichteter Dinge wegschicken. Sie benötigen auf alle Fälle einen Eingangsstempel, damit der Antrag ab dem heutigen Datum als gestellt gilt, denn viele Zahlungen erfolgen erst ab Antragsdatum. Oft sind sich die Behörden nicht einig, wer zuständig ist und diese Klärung kann Wochen und Monate dauern. In dringenden Fällen empfiehlt es sich einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Leistung beim zuständigen Gericht zu stellen. Das Gericht wird in wenigen Tagen eine der Behörden vorerst verpflichten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Eventuell zu stellende Anträge
Antrag auf Rente: Hier gehen Sie am Besten direkt auf die zuständige Gemeinde/Stadt. Die Mitarbeiter der Gemeinde/Stadt stellen den Antrag mit Ihnen gemeinsam und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen noch benötigt werden. Zusätzlich gibt es allgemeine Beratungstage zur Rente in den jeweiligen Landratsämtern.
Arbeitslosengeld I müssen Sie oder Ihr Betreuter (am Besten gemeinsam) im Arbeitsamt stellen.
Arbeitslosengeld II im örtlich zuständigen Jobcenter
Sozialhilfe örtlicher Träger im Landratsamt
Sozialhilfe überörtlicher Träger beim Bezirk von Oberbayern
Grundsicherung örtlicher Träger im Landratsamt
Grundsicherung überörtlicher Träger beim Bezirk von Oberbayern
Pflegegeld/Einstufung in dem Pflegerad/Verschlimmerungsantrag
Krankengeld bei der Krankenkasse
Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse. Bitte wenden Sie sich direkt an die Krankenkasse. Von dort bekommen Sie einen Antrag zugesandt.
Gebührenbefreiung ARD ZDF Deutschland Radio früher GEZ. Hier geht es zur Befreiung
Schwerbehindertenausweis. Hier geht es zum Online Antrag
Antrag auf Wohngeld in Ihrem zuständigen Landratsamt
Übernahme der Heimkosten durch den Sozialhilfeträger (hier der überörtliche Träger der Sozialhilfe der Bezirk von Obb)
Mobilitätshilfe beim Bezirk von Obb. Hier geht es zum Antrag
Neu :Landespflegegeld in Bayern. Es werden sehr einfach 1000 Euro im Jahr ausbezahlt. Hier geht es zum Antrag
bei Postbetreuung eventuell Nachsendeantrag
diese Liste ist nicht abschließend aufgezählt und wird erweitert und noch besser ausgearbeitet.