Freiheitsentziehende Maßnahmen

Eine freiheitsentziehende Maßnahme ist jede gezielte Behinderung Ihrer/Ihres Betreuten, den jeweiligen Aufenthaltsort willentlich zu verlassen. Das kann z.B.

  • ein Bettgitter,
  • eine Fixierungsvorrichtung an Bett oder Stuhl,
  • das Festbinden der Arme/ Beine,
  • körperliches Aufhalten,
  • einsperren,
  • und/oder die Sedierung durch Medikamente

sein.

Eine Freiheitsentziehung liegt vor, wenn jemand regelmäßig (also z.B. immer zur Nacht) und/ oder über einen längeren Zeitraum (in der Regel mehr als 2 Tage) in seiner Bewegungsfreiheit behindert wird.

Genehmigungspflichtig durch das Betreuungsgericht sind diese Maßnahmen in Einrichtungen wie Seniorenheimen, Kliniken und in der eigenen Wohnung, wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst vorgenommen werden. Innerhalb der ausschließlich familiären Pflege besteht keine Genehmigungspflicht. Sie ist aber deswegen nicht einfach erlaubt, sondern unterliegt den gleichen Prüfungspflichten (siehe unten). Eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung ist strafbewehrt (§ 239 Strafgesetzbuch).

Die Freiheitsentziehung kann immer nur dann genehmigt werden, wenn durch das Verhalten der/des Betroffenen eine erhebliche Selbstgefährdung oder die Gefahr eines erheblichen Gesundheitsschadens droht. Zuvor müssen erst alle milderen Mittel versucht werden

Wenn jemand sich nicht willentlich fortbewegen kann, z.B. weil er im Koma liegt, ist es aber keine Freiheitsentziehung, wenn z.B. ein Bettgitter zum Schutz vor Stürzen angebracht wird. Auch wenn die/der Betroffene selber den Wunsch nach schützenden Maßnahmen äußert und diese auch verstehen kann, handelt es sich nicht um eine Freiheitsentziehung.

Bei der Gabe von sedierenden Medikamenten kommt es darauf an, zu welchem Zweck diese verabreicht werden. Wenn die bewegungseinschränkende Wirkung nur eine unbeabsichtigte Nebenwirkung der Heilbehandlung ist, liegt keine Freiheitsentziehung vor.

Freiheitsentziehende Maßnahmen bergen auch ernsthafte Gefahren für die Betroffenen. So können z.B.

  • stressbedingte Herz- und Kreislaufprobleme auftreten,
  • sich durch Abbau von Muskulatur und niedrigem Blutdruck das Sturzrisiko erhöhen,
  • sich belastendes Verhalten wie Aggressivität erhöhen,
  • sich gefährliche Infektionen (Lungenentzündung) entwickeln,
  • die Maßnahmen selbst Ursache für gefährliche Unfälle sein.

Es muss also immer eine enge Abwägung zwischen Risiko und Sicherheitsbedürfnis erfolgen!

Bededenken Sie, dass eine absolute Sicherheit im Leben nicht gegeben ist. Sehen Sie das Thema Sicherheit immer im Zusammenhang mit Lebensqualität und Freiheit. Probieren sie eine freiheitsentziehende Maßnahme vorab an sich selber aus. Die/der Betroffene wird die Maßnahme mindestens so unangenehm wie Sie empfinden. Nutzen Sie die Checkliste zur Abklärung von Risiken und Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall auch durch die Betreuungsvereine und/ oder die Fachstelle für pflegende Angehörige beraten.

 

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