Das Betreuungsgericht
Im Rahmen einer Gesetzlichen Betreuung, aber auch bei einzelnen Tätigkeiten als Bevollmächtigter haben Sie mit dem Amtsgericht, genauer gesagt dem Betreuungsgericht zu tun.
Immer wenn eine Betreuung angeregt wird, muss die Bearbeitung ein gewisses Schema durchlaufen.
Das Gericht erhält Kenntnis von einer Person, die evtl. einer Betreuung bedarf. Die Anregung einer Betreuung kann jeder stellen. Hierzu könnten Sie das verlinkte Formular des Landratsamtes verwenden. Das Gericht holt nun eine Stellungnahme der örtlichen Betreuungsstelle und ein fachärztliches Gutachten ein. Je nach Ergebnis wird ein Betreuer für genau definierte Aufagabenkreise bestellt.
Als Betreuer haben Sie als Angehörige oder auch sonstige Ehrenamtliche albsoluten Vorrang vor Berufs-, Vereins-, oder Behördenbetreuer.
Ebenso benötigen Sie die Unterstützung des Gerichts und des/ der jeweiligen Richter/in, wenn Sie Ihre betreute Person in eine beschützende Abteilung in einer Klinik oder Heim einweisen müssen. Hier können sie speziell zu den Themen. Freiheitsentziehende Maßnahme und Zwangsbehandlung
Sie müssen zu Beginn einer Betreuung und dann wiederkehrende jährliche Berichte verfassen.
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Wir möchten Sie herzlich einladen sich zu allen Themen und Fragen Rund um die Gesetzliche Betreuung von Ihrem Betreuungsverein Brücke Landkreis Ebersberg e.V. beraten zu lassen.
Tel: 08092/3072919 oder info@betreuungen-ebersberg-de