Betreuungsverfügung

….die kleine Vorsorgevollmacht

Vorträge rund um die gesetzliche Betreuung, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs-und Patientenverfügung finden Sie bei unseren Terminen

Mit der Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht mitteilen,  wie Sie sich Ihre Betreuung vorstellen, wenn diese einmal notwendig werden sollte.

Sie können Angaben darüber machen, welche Angehörigen oder Freunde Sie sich als Betreuer wünschen, weil diese Personen Ihr Vertrauen genießen. Sie können aber auch Personen aufführen, die  Sie auf keinen Fall als Betreuer  möchten. Die Richter müssen Ihre Wünsche berücksichtigen, sofern diese Personen noch zur Verfügung stehen.

Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass  die Betreuung erst dann in Kraft tritt, wenn sie auf Grund Ihres Gesundheitszustandes notwendig ist und dies vorher überprüft wurde. Zusätzlich wird ihr/e Betreuer/in auch  durch das Betreuungsgericht regelmäßig kontrolliert.

Sie können gerne mit den Mitarbeitern des Betreuungsvereins einen persönlichen Termin zur  individuellen Beratung ausmachen

Hier können Sie das Formular zur Betreuungsverfügung herunterladen

Die neueste Fassung von 2022 der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ können Sie ebenso beim Justizministerium  herunterladen.

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