Vorsorge oder gesetzliche Betreuung
auf diesen Seiten wollen wir Ihnen neben der gesetzlichen Betreuung auch die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung erläutern.
Vorträge rund um die gesetzliche Betreuung, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs-und Patientenverfügung finden Sie bei unseren Terminen
Sie können Ihre Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen.
Für genauere Informationen klicken Sie bitte jeweils auf jeweiligen Begriff .
Zuerst fangen wir mit der gesetzlichen Betreuung an. Diese bekommen Sie, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vollmacht erstellt haben.
Die Vorsorgevollmacht ersetzt die gesetzliche Betreuung.
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellen wollen oder können, bleibt Ihnen noch die Betreuungsverfügung. Hier äußern Sie Wünsche, wenn es zu einer gesetzlichen Betreuung käme
Die letzte hier aufgezählte Vorsorgemöglichkeit ist die Patientenverfügung.
Hier gibt es noch einen Link zur Mappe für den Notfall des Landkreises. Diese Broschüre konnen Sie auch beim Landkreis als kleines Büchlein bekommen. Hier finden Sie Adressen für den Notfall und können Ihre Daten eintragen, damit Ihre Angehörigen diese Daten möglichst schnell zur Verfügung hätten, wenn es nötig wäre.