Zwangsbehandlung

Als Zwangsbehandlung oder Behandlung gegen den Willen des Betroffenen bezeichnet man eine medizinische Heilbehandlung, die trotz intensiver Aufklärung gegen den natürlichen Willen des/der Betreuten durchgeführt wird.

Grundsätzlich gilt: Eine betreute Person kann selbst in medizinische Maßnahmen einwilligen oder diese ablehnen. Für die Wirksamkeit dieser Einwilligung/Ablehnung ist der natürliche Wille ausreichend.

Nun kann es jedoch sein, dass die/der Betreute eine Heilbehandlung ablehnt, obwohl diese dringend notwendig wäre. In diesem Fall kann eine Zwangsbehandlung wichtig werden, die jedoch in jedem Fall der Zustimmung des Betreuungsgerichtes bedarf!

Auch gefährliche medizinische Maßnahmen, die Sie für Ihre Betreute/ Ihren Betreuten entscheiden, können genehmigungspflichtig sein, wenn eine Gefahr für Leib und Leben oder die Gefahr eines bleibenden Schadens besteht.

Analog dazu kann auch der Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen genehmigungspflichtig sein.

Lassen Sie sich bei diesen schwierigen fragen bei Ihrem Betreuungsverein beraten

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