Beginn einer Betreuung
Beginn einer Betreuung oder Vollmacht
Das Gericht hat Ihnen eine Betreuung übertragen. Sie können auf der Seite Betreuungsgericht über Ihren Umgang mit dem Gericht als solches nachlesen.
In den Ihnen übertragenen Aufgabenkreisen müssen Sie zu Beginn einer Betreuung bzw. beim Tätigwerden mit einer Vorsorgevollmacht einige Informationen über den Betreuten oder Vollmachtgeber einholen. Neben der Erhebung der persönlichen Daten gilt es, diverse Behörden und Institutionen zu informieren. Ebenso ist es wahrscheinlich, dass Sie für Ihren Betreuten/Vollmachtgeber einige Anträge stellen müssen.
Die verschiedenen Aufgaben, die auf Sie als Betreuer oder Bevollmächtigter zukommen können, sind im Folgenden – sortiert nach Aufgabenkreisen – exemplarisch aufgelistet:
Gesundheitssorge:
Das sollten Sie ermitteln:
- Welche Erkrankungen hat Ihr Betreuter/ Vollmachtgeber?
- Welche Medikamente oder sonstige Behandlungen bekommt er/sie?
- Wer ist der Hausarzt, welche Fachärzte gibt es außerdem?
- Bei welcher Krankenkasse ist der Betroffene versichert?
- Ist er ausreichend krankenversichert oder besteht eventuell ein Beihilfeanspruch?
- Ist die pflegerische Versorgung ausreichend
- Wurde bereits ein Pflegegrad beantragt
- Besteht eine Unterbringungssituation?
- Werden bereits freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet?
- wurde die dafür notwendige Genehmigung bei Gericht eingeholt?
Das ist zu tun:
- Die Betreuung bei Krankenkasse, Pflegekasse, Ärzten, Fachärzten, Pflegepersonal und allen anderen relevanten Beteiligten bekannt geben.
- Gespräch mit den behandelnden Ärzten über die Behandlungen, die vorgenommen wurden bzw. anstehen.
- Gespräch mit den Pflegediensten
- Einsicht in die Medikamentenliste
- Einen Verschlimmerungsantrag bei der Pflegekasse stellen, wenn der festgelegte Pflegegrad nicht ausreichend ist
Aufenthaltsbestimmung:
Das sollten Sie ermitteln:
- Wo ist der Betreute/Vollmachtgeber gemeldet?
- Wer ist Vermieter, gibt es eine Hausverwaltung?
Das ist zu tun:
- Polizeiliche Ummeldung bei Umzug
- Verlängerung des Personalausweises
- Mitteilung an Heimeinrichtung
Vermögenssorge:
Das sollten Sie ermitteln:
- Welche Einkünfte gibt es?
- Gibt es Vermögen? (Spareinlagen, Depots, Schließfächer, Bausparverträge, Lebensversicherung etc.)
- Gibt es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
- Gibt es Gelder aus einem Übergabevertrag?
- Wie hoch sind die Ausgaben und Verbindlichkeiten?
- Bestehen Schulden oder Verträge zugunsten Dritter?
- Gibt es außer Ihnen noch andere Personen, die bei der Bank bevollmächtigt sind?
- Welche Versicherungen wurden abgeschlossen und sind diese noch sinnvoll?
- Bestehen Mietrückstände, droht bereits die Wohnungskündigung oder besteht eine Räumungsklage?
- Muss ein Nachlass verwaltet werden?
Das ist zu tun:
- Banken anschreiben, um die Betreuung bzw. das Tätigwerden als Bevollmächtigter anzuzeigen und den Saldenstand der vorhandenen Konten abzufragen
- Sperrvermerk in Sparbücher eintragen lassen zur Sicherung des Vermögens gegenüber Dritten
- Änderung der Berechtigung zur Verfügung über Bankkonten
- Widerruf anderer Bankvollmachten
- Überprüfung der Freistellungsaufträge bei sämtlichen Kreditinstituten
- Überprüfung der Steuerangelegenheiten
- Anträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes stellen:
- Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Barbetrag für Heimbewohner usw.
- Rente (Pension/Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, Waisenrente, Witwenrente, private oder betriebliche Zusatzrente, Versorgungsrente, Kriegsschadensrente)
- Weitere mögliche Antragsstellungen zugunsten Ihres Betreuten/Vollmachtgebers können sein: Elterngeld, Kindergeld, Krankengeld, Unterhaltsansprüche, Steuerrückerstattung, Landesblindengeld, Opferentschädigungsgeld etc.
- Gebührenbefreiung bei der Telekom beantragen
- Gebührenbefreiung bei ARD, ZDF, Deutschland Radio (ehem. GEZ) beantragen
- Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse stellen
- Sach- und Haftpflichtversicherungen überprüfen und unnötig gewordene Versicherungen kündigen
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis und Wertmarke stellen
- Antrag auf Übernahme der Mietschulden beim Sozialamt oder Jobcenter stellen
- Vermögensverzeichnis erstellen und an das Gericht senden (gilt nur verpflichtend für rechtliche Betreuer/innen, wobei es im Vollmachtsbereich auch sehr sinnvoll sein kann, ein schriftliches Vermögensverzeichnis zu erstellen!)
Sonstige Aufgaben:
- Postnachsendeantrag – ggf. Mitteilung an Heimeinrichtung
- Anzeigen der Betreuung/ der Vollmachtsausübung bei Behörden, die in den o.g. Aufgabenkreisen noch keine Erwähnung fanden
- laufende Gerichtsverfahren überprüfen und ggf. Gericht über Betreuung informieren
Beratung:
Gerne unterstützen wir Sie bei „Ihrem Start“
persönlich in unseren Räumen in der Dr. -Wintrich-Straße 5, 85560 Ebersberg, (um telefonische Anmeldung wird gebeten)
telefonisch unter 08092/3072919 oder auch per
mail unter info@betreuungen-ebersberg.de.