Betreuungsverfügung
….die kleine Vorsorgevollmacht
Vorträge rund um die gesetzliche Betreuung, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs-und Patientenverfügung finden Sie bei unseren Terminen
Mit der Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht mitteilen, wie Sie sich Ihre Betreuung vorstellen, wenn diese einmal notwendig werden sollte.
Sie können Angaben darüber machen, welche Angehörigen oder Freunde Sie sich als Betreuer wünschen, weil diese Personen Ihr Vertrauen genießen. Sie können aber auch Personen aufführen, die Sie auf keinen Fall als Betreuer möchten. Die Richter müssen Ihre Wünsche berücksichtigen, sofern diese Personen noch zur Verfügung stehen.
Der Vorteil bei dieser Variante ist, dass die Betreuung erst dann in Kraft tritt, wenn sie auf Grund Ihres Gesundheitszustandes notwendig ist und dies vorher überprüft wurde. Zusätzlich wird ihr/e Betreuer/in auch durch das Betreuungsgericht regelmäßig kontrolliert.
Sie können gerne mit den Mitarbeitern des Betreuungsvereins einen persönlichen Termin zur individuellen Beratung ausmachen
Hier können Sie das Formular zur Betreuungsverfügung herunterladen
Die neueste Fassung von 2022 der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ können Sie ebenso beim Justizministerium herunterladen.